Haftpflichtversicherung Vergleich
Private Haftpflichtversicherung Vergleich - sollte jeder haben!

§ 823 des BGB: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“.
Sie sind also laut Gesetz zum unbegrenzten Ersatz aller Sach- und Personenschäden, die anderen zugefügt wurden, verpflichtet. Sie haften unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen – wenn es sein muss ein Leben lang! Um sich gegen dieses Risiko abzusichern, sollten Sie auf jeden Fall eine Private Haftpflichtversicherung haben, um im Schadensfall nicht vor dem finanziellen Ruin zu stehen.
Die Allgemeine Privat-Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Haftpflichtversicherung. Sie deckt Schadensfälle des täglichen Lebens ab.
Grundsätzlich hat der Privat-Haftpflichtversicherer drei Pflichten: Zuerst prüft er die Schadenersatzpflicht des Versicherten, danach leistet er Schadenersatz (sofern der Anspruch berechtigt ist) und zuletzt wehrt der Versicherer unberechtigte Ansprüche ab. Sollten die Forderungen unberechtigt bzw. überhöht sein, ist die Versicherungsgesellschaft dazu verpflichtet, im Notfall im Interesse des Kunden / im eigenen Interesse zu prozessieren. In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung das Prozess-Risiko und wirkt somit wie eine kleine Rechtsschutzversicherung.
Die Versicherungssummen von Privaten Haftpflichtversicherungen sind vorgeschrieben. Allerdings gibt es zahlreiche Anbieter, die einen zu niedrigen Versicherungsschutz gewährleisten. Der Deckungsschutz sollte mindestens 3 Millionen Euro pro Schaden betragen.
Grundsätzlich sind in der Privaten Haftpflichtversicherung der Versicherungsnehmer selbst, der Ehe- bzw. Lebenspartner des Versicherungsnehmers, die Kinder des Versicherungsnehmers bzw. des Partners sowie die Haushaltshilfe mit versichert. Leben Sie mit Ihrem Partner zusammen, ist dieser automatisch mitversichert, sofern er vorher bei dem Versicherer namentlich erwähnt wurde. Verfügt Ihr Partner bereits über eine eigene Versicherung, kann er / sie die Aufhebung des zuletzt abgeschlossenen Vertrages verlangen.
Sobald die Kinder volljährig sind und sich nicht mehr in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, erlischt die Mitversicherung. Auch wenn die Berufsausbildung bzw. das Studium nicht schnellstmöglich nach der Schulausbildung begonnen wurde, verfügen sie über keinen Versicherungsschutz mehr.
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